Die Strom- & Gaspreisbremse wurde mit dem Abschlag vom 31.03.2023 fristgerecht umgesetzt. Die betroffenen Kunden wurden per Post über die jeweilige Preisbremse informiert. Der Abschlag vom 31.03.2023 wurde somit um die Entlastungsbeträge der Monate Januar, Februar und März reduziert. Die weitere Berechnung und Verrechnung erfolgt wie bisher automatisch. Die Regelungen der Gaspreisbremse gelten bis zum 31.12.2023 und können von der Bundesregierung noch um weitere 4 Monate bis 30.04.2024 verlängert werden. Nach dem Auslaufen der Preisbremse gilt wieder für den gesamten Energieverbrauch der aktuelle Vertragspreis.
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Informationen zu den Preisbremsen
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