Abwendungsvereinbarung
Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung bieten wir unseren Kunden (Haushaltskunden gem. § 3 Nr. 22 EnWG) eine sogenannte Abwendungsvereinbarung an:
Muster Abwendungsvereinbarung Strom
Muster Abwendungsvereinbarung Gas
Diese beinhaltet nach § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV und § 118 b Abs. 7 EnWG eine Ratenzahlungsvereinbarung. Mit Hilfe der Ratenzahlungsvereinbarung kann der Kunde aufgelaufene, fällige Verbrauchsforderungen in angemessenem Zeitrahmen durch Raten in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgleichen.
Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, soweit Sie am Abschluss einer Abwendungsvereinbarung interessiert sind. Wir erarbeiten dann ein konkretes Angebot für Sie.
Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine Muster-Abwendungsvereinbarung (diese ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall).
KURZE WEGE
UNSERE ÖFFNUNGSZEITEN
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