Veröffentlichungen Bereich Messstellenbetrieb

Die Stadtwerke Traunstein informieren

Die Energiewende kommt in Form moderner Technologie direkt zu Ihnen nach Hause. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir im Rahmen des Messstellenbe-triebsgesetzes verpflichtet, Messstellen bis zu einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh mit einer modernen Messeinrichtung auszustatten. Hierbei handelt es sich um einen zeitgemäßen digitalen Stromzähler, der den bisherigen Zähler ersetzt.

Deshalb werden wir ab dem Jahr 2019 alle Stromzähler nach und nach gegen moderne Messeinrichtungen austauschen.

Wichtig: Dies ist eine Vorinformation für alle Kunden. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern, wir kommen auf Sie zu. Der Zählerwechsel ist für Sie kostenlos.

Das gesetzlich geregelte Entgelt für den Zählerbetrieb zahlen Sie wie gewohnt über die Stromrechnung. Als Kunde der Stadtwerke Traunstein ändert sich daher für Sie nichts.

Sollten Sie von einem anderen Stromanbieter beliefert werden, der diese Art der Rechnungstellung ablehnt, erhalten Sie von uns eine separate Rechnung.

Zuverlässig betreiben wir auch Ihren neuen Zähler, es sei denn, Sie beauftragen einen anderen zugelassenen Messstellenbetreiber.

Weitere Informationen rund um den Messstellenbetrieb und die neuen Messeinrichtungen finden Sie auf unserer Internetseite unter www.swtts.de.

Ihre

Stadtwerke Traunstein GmbH & Co. KG

 

Entgelte für den grundzuständigen Messstellenbetrieb ab dem 01.01.2024

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Entgelte für den grundzuständigen Messstellenbetrieb ab dem 01.09.2020

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Entgelte für den grundzuständigen Messstellenbetrieb ab dem 01.09.2017

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Information nach § 37 Messstellenbetriebsgesetz

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