Ombudsmann/Hinweisgeberschutz

Die Stadtwerke Traunstein GmbH & Co. KG setzt als Präventionsmaßnahme zum Schutz vor Rechtsverstößen eine Ombudsperson ein.

Die Stadtwerke Traunstein GmbH & Co. KG führt ihre Tätigkeiten auf der Basis rechtlich und ethisch einwandfreier Grundsätze aus. Auf Einhaltung dieser Prinzipien besteht die Stadtwerke Traunstein GmbH & Co. KG auch bei ihren Angestellten, Geschäftspartnern, Auftragnehmern, Lieferanten und innerhalb sonstiger Rechtsbeziehungen.

Am 02.07.2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft.

Zur Umsetzung dieser Vorgaben wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Josef Scherer in das eigens geschaffene Amt der Ombudsperson berufen.
In dieser Funktion steht Herr Prof. Dr. Scherer

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
  • Lieferanten,
  • Auftragnehmern und
  • Sonstigen interessierten Parteien („Interested Parties“)

die Straftaten, sonstige Rechtsverstöße oder Verstöße gegen interne Regelungen und Verhaltenskodizes innerhalb der Stadtwerke Traunstein GmbH & Co. KG oder im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen zu der Stadtwerke Traunstein GmbH & Co. KG äußern wollen, zur Verfügung. Darüber hinaus berät er in Fragen zum Umgang mit möglichen Verdachtsmomenten und Gefährdungssituationen.
 

Hinweise und Informationen können anonym an folgende Kontaktadressen mitgeteilt werden:

Per Mail: ombudsperson-swt@scherer-recht.de

Per Telefon: 0941-56955067
Mobil: 0171-9960322

Per Telefax: 0941-298575-10
Persönlich: nach Bedarf und Vereinbarung

Zur vertraulichen Behandlung der Informationen und Hinweise ist die Ombudsperson als Rechtsanwalt berufsrechtlich verpflichtet. Angaben zur hinweisgebenden Person werden ohne deren ausdrückliche Erlaubnis nicht offen gelegt. Die vertrauliche Behandlung der Daten gilt auch gegenüber der Stadtwerke Traunstein GmbH & Co. KG oder externen Ermittlungsbehörden. Insoweit können die Daten auch strafprozessual vor Beschlagnahmung gesichert sein. (Hinweis: höchstrichterliche Rechtsprechung fehlt hierzu noch)