Soforthilfe für unsere Gas- und Wärmekunden

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.

Für unsere Gaskunden:

  • Gaskunden erhalten in der Jahresabrechnung 2022 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert.
  • Die Höhe der Gassoforthilfe entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Gaspreis.
  • Der Erstattungsbetrag wird in Ihrer Jahresabrechnung für 2022, die Sie im Januar 2023 erhalten, gutgeschrieben und verrechnet.
  • Sie profitieren automatisch von der Soforthilfe.
  • Der Abschlag für November 2022 bleibt davon unberührt und wird zum 30.11.2022 fällig.

Für unsere Wärmekunden:

  • Wärmekunden erhalten in der Jahresabrechnung 2022 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert.
  • Die Höhe der Wärmesoforthilfe entspricht den Septemberabschlag 2022 zuzüglich eines Aufschlages von 20%.
  • Der Erstattungsbetrag wird in Ihrer Jahresabrechnung für 2022, die Sie im Januar 2023 erhalten, gutgeschrieben und verrechnet.
  • Sie profitieren automatisch von der Soforthilfe.
  • Der Abschlag für November 2022 bleibt davon unberührt und wird zum 30.11.2022 fällig.