Zur Stabilisierung der Strompreise hat die Bundesregierung beschlossen, den Übertragungsnetzbetreibern im Jahr 2026 einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro bereitzustellen (§ 24c EnWG). Dieser Zuschuss reduziert die bundesweiten Übertragungsnetzkosten und führt damit zu niedrigeren Netzentgelten für alle Stromverbraucherinnen und -verbraucher.
Nach den gesetzlichen Vorgaben in § 118 Abs. 5 und 5a EnWG müssen Stromlieferanten diese Entlastung an ihre Kundschaft weitergeben und darüber informieren, wie sich der Zuschuss auf die Netzentgelte auswirkt. Zusätzlich sind die Betreiber von Übertragungsnetzen verpflichtet, sowohl das Netzentgelt mit Zuschuss als auch ein fiktives Netzentgelt ohne Zuschuss zu veröffentlichen.
Verteilnetzbetreiber müssen darüber hinaus einmalig für das Jahr 2026 aufzeigen, wie sich die Netzentgelte in bestimmten typisierten Abnahmefällen darstellen – einmal unter Berücksichtigung des Zuschusses und einmal als Vergleichswert ohne Zuschuss.
Die folgende Übersicht zeigt für das Netzgebiet der Stadtwerke Traunstein GmbH & Co. KG, wie sich die Netzentgelte in den gesetzlich definierten Beispielkonstellationen (Haushalt, Gewerbe, Industrie) mit und ohne Zuschuss unterscheiden.
| Typisierte Abnahmefälle | Kosten für Netzentgelt mit Berücksichtigung des ÜNB-Zuschusses*¹ | Kosten für Netzentgelt ohne Berücksichtigung des ÜNB-Zuschusses*¹ |
|---|---|---|
| Haushaltskunde in Niederspannung mit Jahresverbrauch von 3.500 kWh/a | 350,10 EUR | 381,20 EUR |
| Gewerbekunde in Niederspannung mit Jahresverbrauch von 50.000 kWh/a | 3.726,00 EUR | 4.250,00 EUR |
| Industriekunde in Mittelspannung mit Jahresverbrauch von 24 GWh und 6.000 Jahresbenutzungsstunden | 766.880,00 EUR | 1.066.360,00 EUR |
Download: Preisblatt Netzentgelte Strom ab 01.01.2026.
*¹ Alle Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.